Einer besonderen Prüfung bedarf vorliegend indes die Frage, ob die Durchsuchung in zeitlicher Hinsicht näher hätte begrenzt werden müssen. Wie zuvor unter E. 5.1 erwähnt, verlangt das Bundesgericht in Entsiegelungsverfahren, dass die Durchsuchung von sichergestellten Aufzeichnungen soweit möglich in zeitlicher Hinsicht einzuschränken ist, sofern ein Teil der Daten offensichtlich nicht untersuchungsrelevant ist. So hielt es in seinem Urteil 1B_424/2021 vom 3. Dezember 2021 in E. 6 Folgendes fest: