3 deshalb am 16. November 2021 wegen SVG-Widerhandlungen (strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h [zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h / gemessene Geschwindigkeit 155 km/h abzüglich Sicherheitsmarge von 24 km/h = toleranzbereinigte Geschwindigkeit von 131 km/h]; zum Ganzen Anzeigerapport vom 16. November 2021). Am 12. November 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass das fragliche Video verwertbar sei.