Eine Siegelung verlangte er nicht. Einem Verbal des Einvernahmeprotokolls kann entnommen werden, dass dem Beschwerdeführer nochmals erklärt worden ist, dass nur Daten gesichert würden, welche fallrelevant seien, und alle Daten absolut vertraulich behandelt würden. Im Rahmen der wenige Tage später durchgeführten Durchsuchung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers stiessen die Polizeibeamten auf eine Filmsequenz, welche eine Geschwindigkeitsübertretung ausserorts im Raum H.________ (Ort) zeigt (Filmdauer: 11 Sekunden; Aufnahme vom 28. Juni 2019).