Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 23. November 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – folgendes Rechtsbegehren: Die Verfügung vom 12. November 2021 (Ziffer 1) sei aufzuheben und der festgestellte Zufallsfund, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz mutmasslich begangen durch A.________, sei nicht zu verwerten sowie aus den Akten zu entfernen.