Dabei stiess die Polizei auf ein Video vom 28. Juni 2019, auf welchem ein Lenker eines BMW ersichtlich ist, der – gemäss Tacho – ausserorts auf eine Geschwindigkeit von ca. 150-155 km/h beschleunigt. A.________ wurde in der Folge von der Kantonspolizei Bern wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) bei der Staatsanwaltschaft verzeigt (Anzeigerapport vom 16. November 2021). Die Staatsanwaltschaft anerkannte den festgestellten Zufallsfund (Video vom 28. Juni 2019) mit Verfügung vom 12. November 2021 als verwertbar. Dagegen erhob A._____