Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 12. November 2021 (BJS 21 8059) Regeste Art. 243 und 246 StPO; Zufallsfund, Verhältnismässigkeit der Durchsuchung eines sichergestellten Mobiltelefons Die für das Entsiegelungsverfahren geltende Rechtsprechung, wonach eine Durchsuchung von sichergestellten Aufzeichnungen soweit möglich in zeitlicher Hinsicht einzuschränken ist, sofern ein Teil der Daten offensichtlich nicht untersuchungsrelevant ist, gilt auch in Beschwerdeverfahren betreffend Verwertbarkeit eines Zufallsfundes (E. 5.2). Erwägungen: