15 Beschwerde und des Prozessziels zu differenzieren ist oder ob es sich dabei nicht um dasselbe handelt. Diese Frage kann offengelassen werden, da die Argumente der Beschwerdeführerin ohnehin nicht überzeugen. Zuerst verkennt sie, dass Haftbeschwerden nicht dazu bestimmt sind, abstrakte Rechtsfragen von vermeintlich (subjektiv) grundsätzlicher Bedeutung mit Blick auf künftige Verfahren bereits höchstrichterlich klären zu lassen.