Gleiches gilt sinngemäss für die erneut beantragten Ersatzmassnahmen. 10.7 Mit Blick auf die Argumentation der Beschwerdeführerin stellt sich demgegenüber die Frage, ob die Beschwerde wenigstens mit Blick auf das Prozessziel nicht aussichtslos war, da sie vorbringt, sie habe vorderhand die Frage der Fluchtgefahr mit Blick auf ein späteres Haftentlassungsgesuch bereits höchstrichterlich klären lassen wollen; ausserdem werde ihr die Nichteinreichung einer Haftbeschwerde sinngemäss als stillschweigende Zustimmung ausgelegt. Es stellt sich zuerst die Frage, ob im Beschwerdeverfahren überhaupt zwischen der Nicht-Aussichtslosigkeit der