Zwar ist die Strafuntersuchung abgeschlossen. Da es um einen heiklen Indizienprozess geht, ist jedoch davon auszugehen, dass das Sachgericht zumindest die wichtigsten Zeugen und Auskunftspersonen nochmals befragen wird, um sich selber ein Bild über die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zu machen.»). Gleiches gilt sinngemäss für die erneut beantragten Ersatzmassnahmen.