Es hat diese Rechtsprechung mittlerweile bestätigt (Urteile des Bundesgerichts 6B_923/2017 vom 27. Februar 2018 E. 2.2 und 1B_705/2011 vom 9. Mai 2012 E. 2.3.2) und jüngst ausgeführt, die Errichtung einer amtlichen (notwendigen) Verteidigung für das Hauptverfahren sei kein Blankoscheck («blanc-seing»), um gegen Haftentscheide Beschwerde zu führen (Urteil des Bundesgerichts 1B_516/2020 vom 3. November 2021 E. 5.1 mit weiteren Hinweisen). Nach Ansicht des Bundesgerichts geht der Anspruch auf amtliche (notwendige) Verteidigung im Bereich von aussichtslosen Beschwerden nicht über den