Wie vorangegangenen Stellungnahmen sowie Entscheiden in dieser Sache entnommen werden könne, werde es jeweils zu Lasten der Beschwerdeführerin ausgelegt und gar als stillschweigendes Einverständnis ihrerseits ausgelegt, wenn in ihrem Namen keine Beschwerde eingelegt werde (mit Hinweis auf eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sowie einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts). Da die Beschwerdeführerin eines Kapitalverbrechens bezichtigt werde und ihr im Falle einer Verurteilung somit eine langjährige Haftstrafe drohe, bestehe in vorliegendem Fall in den verschiedenen Stadien des