10. 10.1 Es stellt sich die Frage, ob der Beschwerdeführerin im vorliegenden Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren ist. 10.2 Den Parteien wurde mit der ersten verfahrensleitenden Verfügung vom 23. November 2021 Gelegenheit gegeben, sich zu einer möglichen Nichtgewährung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren zu äussern. Die Beschwerdeführerin macht hierzu geltend, ihre amtliche Verteidigung sei auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren gerechtfertigt.