9. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ausmachend CHF 1'500.00, der unterliegenden Beschwerdeführerin aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Dies nachdem die Verfahrensleitung das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in Bezug auf die Befreiung von den Verfahrenskosten mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_847/2017 vom 7. Februar 2018 E. 5 bereits in der verfahrensleitenden Verfügung vom 23. November 2021 abgewiesen hat. Gemäss diesem gewährt Art.