Ihr Sohn Q.________ sowie ein grosser Freundeskreis («erweiterte Familie») und das Sozialhilfesystem der Schweiz – wie es die Beschwerdeführerin vorbringt – bieten unter diesen Umständen nur bedingt Gewähr dafür, dass sie nicht mit oder ohne ihren Sohn in Europa untertauchen oder nach Brasilien fliehen könnte. Unter den genannten Umständen erscheint eine Flucht als wahrscheinlich.