Nach mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft kann sie im Falle ihrer Freilassung zumindest nicht auf einen reibungslosen Wiedereinstieg in den Berufsalltag als Boxtrainerin hoffen, zumal sie mit Blick auf ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 auch nicht auf namhafte Vermögensreserven zurückgreifen konnte. Würde sie demgegenüber tatsächlich wegen Mordes, evtl. vorsätzlicher Tötung, verurteilt, wäre eine weitere Tätigkeit in der Schweiz als Boxtrainerin oder auch in der Gastrobranche zumindest über Jahre nicht mehr möglich, das wirtschaftliche Fortkommen in der Schweiz mit anderen Worten nicht