10 fügt sie über eine Ausbildung als Serviceangestellte und über das Wirtepatent (vgl. eine E-Mail an R.________ im Anhang des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 23. November 2020). Gemäss J.________ und I.________ war die Beschwerdeführerin darüber hinaus im Jahr 2013 auch in Spanien für eine gewisse Zeit erwerbstätig (vgl. hierzu das Schreiben von J.________ vom 29. Dezember 2014 [Fasz. 4.17]), wobei die Beschwerdeführerin dies abstreitet (Schlusseinvernahme vom 8. Juli 2021 S. 9 Z. 232).