Dass Frau A.________ aufgrund ihrer guten – jedoch begrenzten – Deutschkenntnisse «Schulden» statt «Kredit» sagte, ist nachvollziehbar. Dass die Staatsanwaltschaft den vermeintlichen Schulden jedoch kein bisschen nachgegangen ist um das Vorhandensein der Fluchtgefahr auch wirklich zu belegen, weniger; allem voran weil auch hier eine Abklärung grundsätzlich ein leichtes gewesen wäre. Bereits die Annahme, dass schlechte(re) wirtschaftliche Verhältnisse für sich eine Bejahung der Fluchtgefahr rechtfertigen würden, ist in sich stossend und wird grundsätzlich zurückgewiesen.