und ihres Bekannten Herrn J.________, die Beschuldigte sei impulsiv und gewalttätig, gelten als befangen. So haben zwischen der Beschuldigten und Herrn I.________ mehrere Verfahren stattgefunden, in welchen Herr I.________ ganz klar seinen Plan geäussert hat das Leben der Beschuldigten schwer zu machen und ihre Boxkarriere sowie ihren Boxclub zu vernichten (vgl. Unterlagen PEN 18 402). Hierzu hat dieser sogar die Blickzeitung und den Leiter des schweizerischen Boxverbandes kontaktiert. Vorliegendes Verfahren bietet ihm zumindest vermeintlich die Gelegenheit seinen Wunsch zu erfüllen und der Beschuldigten sowie deren Ruf Schaden zuzufügen.