Die Verteidigung hat hierzu in der Stellungnahme vom 8. November 2021 ausführlich Stellung genommen, worauf hiermit nochmals verwiesen wird. Es gibt gerade einmal eine Person, welche das Auto von Frau A.________ in der Tatnacht gesehen haben möchte, wobei dieser ganz klar ausgesagt hat, dass er die Beschuldigte selbst gar nicht gesehen habe (vgl. Einvernahme vom 10.11.2020, Zeile 82 f., Pagina 0967). Weitere Aussagen, welche die Beschuldigten in direkten Bezug zur Tat setzen gibt es nicht.