Dies, obwohl das ausgeprägte Temperament des Opfers von verschiedenen Seiten erwähnt und bestätigt worden sei. Hinzu komme der Umstand, dass die Ermittlungshandlungen gegen den Geschäftsführer des Restaurants F.________ und langjährigen Freund des Opfers ohne grössere Begründung eingestellt worden seien, obwohl ihm gegenüber verschiedene Verdachtsmomente bestanden hätten. Neben einem grösseren Streit, welcher im Sommer 2020 zwischen den beiden stattgefunden habe, gäbe es auch viele weitere kleine Indizien.