Damit lägen alle Unterlagen und Berichte vor und die Ermittlungshandlungen seien folglich abgeschlossen. Auch die noch ausstehenden Berichte der Kantonspolizei Bern, welche aufgrund von Aussagen der Beschwerdeführerin anlässlich der Schlusseinvernahme nachgefordert wurden, seien mittlerweile eingegangen. Entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Haftverlängerungsantrag vom 1. November 2021 hätten die getätigten Ermittlungshandlungen nicht zu einer zusätzlichen Erhärtung des Tatverdachts geführt.