Am 24. September 2020 kam es, was die Beschwerdeführerin zugibt, in den gemeinsamen Ferien zu einem Streit zwischen ihr und dem Opfer. Aus den Ferien reisten die beiden getrennt ab. Danach gab es kaum noch Kommunikation zwischen ihnen. Dies spricht dafür, dass die Beschwerdeführerin und das Opfer - auch noch im Tatzeitpunkt - zerstritten waren. […] Das Opfer und die Beschwerdeführerin hatten ursprünglich einen gemeinsamen Kinderwunsch. Die Beschwerdeführerin sagte am 11. Oktober 2020, also eine Woche vor der Tat, einen Termin in einer Fertilitätsklinik ab mit der Begründung "wir haben in Moment schlecht und schwere Zeit".