Die Beschwerdeführerin gibt an, sie sei den ganzen Abend des 18. Oktober 2020 in ihrer Wohnung gewesen und habe Filme geschaut. Ein Automechaniker, der den in der Schweiz vergleichsweise seltenen und besondere Merkmale aufweisenden Personenwagen der Beschwerdeführerin kurz vorher repariert hatte, gab jedoch an, er habe diesen am Abend des 18. Oktober 2020 in der Ortschaft, in der das Opfer wohnte, gesehen. Die Beschwerdeführerin überliess ihren Personenwagen nach ihren Angaben nie jemandem zum Gebrauch.