Dies spricht dafür, dass die Täterschaft die Wohnung des Opfers mit einem Schlüssel öffnete. Die Beschwerdeführerin war nebst dem Opfer die einzige Person, die einen Schlüssel zu dessen Wohnung hatte. […] Das Opfer wurde mutmasslich mit einem Baseballschläger getötet, der blutverschmiert neben dem Opfer am Tatort lag. Der Baseballschläger gehörte der Beschwerdeführerin und befand sich nach den Angaben ihres Sohnes aus erster Ehe lange Zeit in ihrem Personenwagen. […] Die Beschwerdeführerin gibt an, sie sei den ganzen Abend des 18. Oktober 2020 in ihrer Wohnung gewesen und habe Filme geschaut.