nach dem 15. September 2020 habe es keine Kommunikation zwischen der Beschwerdeführerin und dem Opfer über die Facetime-App mehr gegeben – entgegen ihren Aussagen anlässlich der Schlusseinvernahme. Die Abklärungen betreffend die GPS-Uhr hätten zusammenfassend weder entlastende noch belastende Erkenntnisse hervorgebracht, namentlich da die betreffenden Daten nicht