Der Berichtsrapport vom 3. August 2021 betreffend die von der Beschwerdeführerin behauptete Kommunikation per Facetime-App zwischen ihr und dem Opfer in der Zeit nach dem Streit und der Abreise in den Ferien am 24./25. September 2020 habe ergeben, dass vom 10. Februar 2019 bis zum 15. September 2020 zahlreiche Facetime-Gespräche zwischen den beiden stattgefunden hätten; nach dem 15. September 2020 habe es keine Kommunikation zwischen der Beschwerdeführerin und dem Opfer über die Facetime-App mehr gegeben – entgegen ihren Aussagen anlässlich der Schlusseinvernahme.