4. Dringender Tatverdacht 4.1 Die Staatsanwaltschaft führte im neuerlichen Haftantrag vom 1. November 2021 aus, mittlerweile seien die noch ausstehenden Berichte der Kantonspolizei Bern eingegangen. Der Berichtsrapport vom 3. August 2021 betreffend die von der Beschwerdeführerin behauptete Kommunikation per Facetime-App zwischen ihr und dem Opfer in der Zeit nach dem Streit und der Abreise in den Ferien am 24./25. September 2020 habe ergeben, dass vom 10. Februar 2019 bis zum 15. September 2020 zahlreiche Facetime-Gespräche zwischen den beiden stattgefunden hätten;