2 richts 6B_847/2017 vom 7. Februar 2018 E. 5 ab und forderte die Parteien auf, innert fünf Tagen zu einer möglichen Nichtgewährung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren Stellung zu nehmen; dies nachdem die Verfahrensleitung in den bisherigen Beschwerdeverfahren mit der ersten Verfügung jeweils entschieden bzw. festgestellt hatte, die amtliche Verteidigung gelte auch für das Beschwerdeverfahren.