Mit Entscheid vom 10. November 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut um drei Monate. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22. November 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer, mit den Anträgen, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und sie sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen (Ziff. 1);