(nachfolgend: Beschwerdeführerin) hin bestätigte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 20 511 vom 16. Dezember 2020 diesen Entscheid. Mit Entscheid vom 17. Februar 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere sechs Monate, wogegen die Beschwerdeführerin erneut Beschwerde erhob, welche die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 21 96 vom 17. März 2021 insofern teilweise guthiess, als dass sie die Verlängerung auf drei Monate reduzierte, was das Bundesgericht auf Beschwerde der Beschwerdeführerin hin in seinem Urteil 1B_196/2021 vom 11. Mai