in Bezug auf eine heimliche Videoüberwachung des Kassenraums eines Uhren- und Juwelengeschäfts, in welchem die Arbeitnehmer im Verlauf eines Arbeitstages nur sporadisch und kurzzeitig erfasst wurden; ferner 6B_1133/2021 vom 1. Februar 2023 E. 2.4.2 [zur Publikation vorgesehen]). Als Sicherheitszweck kommt insbesondere der Schutz von Personen und/oder Sachen in Betracht (Merkblatt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten [EDÖB] zur «Videoüberwachung durch private Personen»).