Ausführungen des Straf- und Zivilklägers soll die Sachlage an einer Stockwerkeigentümerversammlung besprochen (Stellungnahme des Straf- und Zivilklägers vom 8. Dezember 2021), entsprechend sollen sowohl der Beschwerdeführer persönlich als auch die Eigentümer über die Überwachung informiert worden sein. Die Eigentümer hätten ihr Einverständnis gegeben (Protokoll der Einvernahme des Straf- und Zivilklägers vom 15. Mai 2019 Z. 43, 117 f. und Z. 122 ff.) und die Angelegenheit sei mit der Polizei – konkret mit dem Polizeibeamten D.__