6 vorgesehene Urteil des Bundesgerichts 6B_1133/2021 vom 1. Februar 2023 E. 2.4.1 mit zahlreichen Hinweisen). 5.2.2 Gemäss Ausführungen des Straf- und Zivilklägers soll die Sachlage an einer Stockwerkeigentümerversammlung besprochen (Stellungnahme des Straf- und Zivilklägers vom 8. Dezember 2021), entsprechend sollen sowohl der Beschwerdeführer persönlich als auch die Eigentümer über die Überwachung informiert worden sein.