Mildere Massnahmen seien nicht zur Verfügung gestanden. 4.4 In seiner Stellungnahme vom 8. Dezember 2021 führt der Straf- und Zivilkläger – teilweise unter Bezugnahme auf seine Replik vom 10. Mai 2020 im Beschwerdeverfahren BK 20 123 sowie in kurzer Widergabe der Historie – aus, dass die Angelegenheit sehr wohl an der Eigentümerversammlung besprochen worden sei. Die Aufkleber an den wichtigsten Standorten seien bereits bei der ersten Vorsprache bei der Polizei (2017) Thema gewesen und seien immer vorhanden gewesen. Der Beschwerdeführer sei auch darüber informiert worden, dass er gefilmt werde und die Polizei eingeschaltet worden sei.