Um diese Einstellhalle – auf welche Art auch immer – mittels Videokameras legal überwachen zu können, wäre zwingend ein entsprechender (und wohl einstimmiger) Beschluss aller beteiligten Stockwerkeigentümer notwendig gewesen. Anders als die Staatsanwaltschaft meine, treffe somit nicht zu, dass die Aufnahmen rechtmässig erstellt worden seien, weil alle Stockwerkeigentümer vorgängig über die Videoüberwachung informiert worden seien und ihre Einwilligung dazu erteilt hätten.