3 tenkundig ist weiter, dass der Straf- und Zivilkläger seinen Einstellhallenplatz seit dem 20. Februar 2018 mit einer in seinem Fahrzeug angebrachten Kamera überwacht. Je nach Positionierung der Kamera sind auch weitere Teile der Einstellhalle sichtbar. Aufgrund der so gewonnenen Aufnahmen meldete sich der Straf- und Zivilkläger schliesslich am 29. März 2019 erneut bei der Polizei und stellte Strafantrag gegen den Beschwerdeführer.