3. Dem gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahren liegt eine Strafanzeige des Straf- und Zivilklägers zugrunde, welcher in der gleichen Liegenschaft wie der Beschwerdeführer eine Eigentumswohnung besitzt und bewohnt. Der Straf- und Zivilkläger wirft dem Beschwerdeführer Sachbeschädigungen an seinem Personenwagen und anderen ihm gehörenden Gegenständen (insbesondere Dachbox) vor, wobei den Akten entnommen werden kann, dass er sich in diesem Zusammenhang bereits am 15. November 2017 zum ersten Mal an die Polizei gewandt hatte. Ak-