vernichten. Eventuell: Die Verfügung der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau im Verfahren EO 19 6666 vom 05. November 2021 sei aufzuheben und die Angelegenheit sei an die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zu ergänzender Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts zurück zu weisen. B. Verfahrensantrag 2. Der vorliegenden Beschwerde sei in Anwendung von Art. 387 StPO die aufschiebende Wirkung beizulegen.