Die Verfügung der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau im Verfahren EO 19 6666 vom 05. November 2021 sei aufzuheben und es seien alle vom Beschwerdegegner 2 (sc. Privatkläger) bei der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (sc. Beschwerdegegnerin 1) eingereichten und von der Beschwerdegegnerin 1 beigezogenen Datenträger und sämtliche davon in Dokumentenform erstellten Aufzeichnungen (Ausdrucke und dergleichen) sowie alle Aktenbestandteile, welche darauf Bezug nehmen, aus den Strafakten EO19 666 zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und hernach zu