Die dagegen vom Straf- und Zivilkläger erhobene Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 20 123 vom 4. Juni 2020 gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft wurde angewiesen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten fortzuführen. Dabei stützte sich die Beschwerdekammer zur Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts insbesondere auf die vom Straf- und Zivilkläger eingereichten (privaten) Überwachungsaufnahmen, wobei die Frage nach deren Verwertbarkeit ausdrücklich offengelassen wurde.