1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) eine Strafuntersuchung wegen Sachbeschädigung. Mangels eines hinreichenden Tatverdachts stellte sie das Verfahren am 13. März 2020 ein. Die dagegen vom Straf- und Zivilkläger erhobene Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 20 123 vom 4. Juni 2020 gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft wurde angewiesen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten fortzuführen.