darüber, sie wie eine Hexe zu verbrennen oder gefesselt in die Aare zu werfen. Der Beschwerdeführer selbst drohte in seinen Nachrichten an die Privatklägerin, ähnliche Taten, wie die im aktuellen Strafverfahren vorgeworfenen, erneut zu begehen. Die etlichen unbeantworteten Anrufversuche sowie diverse Nachrichten des Beschwerdeführers zeigen, dass er den Willen der Privatklägerin, sie in Ruhe zu lassen, nicht respektiert. Sie schreibt in den Nachrichten mehrfach, der Beschwerdeführer solle sie nicht mehr belästigen. Er hingegen schrieb Dinge wie: