begangen zu haben. Unbestrittenermassen schrieb der Beschwerdeführer unzählige Nachrichten an die Privatklägerin und rief sie ständig an, obwohl sie ihn mehrfach bat, dies zu unterlassen. Die Nachrichten beinhalten überwiegend sexuell motivierte Inhalte. Dem Beschwerdeführer wird sodann vorgeworfen, sexuelle Handlungen an der Privatklägerin vorgenommen zu haben, während sie schlief. Anschliessend soll er ihr gedroht haben, indem er ihr schrieb, man rede in D.________ darüber, sie wie eine Hexe zu verbrennen oder gefesselt in die Aare zu werfen.