255 StPO eine gesetzliche Grundlage für die erkennungsdienstliche Erfassung und die DNA-Profilerstellung besteht sowie hinsichtlich der laufenden Strafuntersuchung gestützt auf die aktuellen Kenntnisse ein hinreichender Tatverdacht auf Schändung, sexuelle Belästigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage sowie Drohung gegen den Beschwerdeführer besteht, wird zu Recht nicht in Abrede gestellt. Der Beschwerdeführer wehrt sich jedoch in materieller Hinsicht mit Blick auf die Verhältnismässigkeit der DNA-Analyse, dass keine erheblichen und konkreten Anhaltspunkte dafür bestünden, dass er in andere, allen-