3. 3.1 Der Beschwerdeführer rügt in prozessualer Hinsicht die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Aus der angefochtenen Verfügung erschliesse sich nicht, ob zusätzlich zur DNA-Erfassung eine erkennungsdienstliche Erfassung nach Art. 260 StPO angeordnet werde. Sofern letzteres der Fall sei, sei diese nicht begründet. Ferner sei auch die Begründung der DNA-Erfassung nicht rechtsgenüglich erfolgt. Gemäss der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung stelle eine DNA-Analyse einen