Mit Verfügung vom 8. November 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs sowie die Erstellung des DNA-Profils an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 18. November 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und einen Verzicht auf die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangen-