In jenem Verfahren ist auch der Gemeinderat angezeigt. Die Gesuchstellerin scheint aus der beabsichtigen Einstellung im Verfahren EO 21 3114 auch gegen unbekannte Täterschaft zu schliessen, die Gesuchsgegnerin wolle gegen diese Personen gar kein Strafverfahren führen. Es handelt sich aber um zwei separate Verfahren, worauf auch die Gesuchsgegnerin explizit hingewiesen hat (vgl. S. 3 des Entwurfs der Einstellungsverfügung, welcher mit der zweiten Mitteilung erfolgt ist).