Am 5. November 2021 reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Gesuchstellerin) bei der Staatsanwaltschaft eine Eingabe zur Strafsache EO 21 3113, EO 21 3114, EO 20 12347 sowie EO 21 971 ein und beantragte die Abtretung der Verfahren an ausserkantonale Behörden aufgrund mangelnder Unabhängigkeit. Die Staatsanwaltschaft leitete das Ausstandsgesuch zusammen mit den Akten und einer Stellungnahme am 16. November 2021 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Diese eröffnete am 22. November 2021 ein Ausstandsverfahren.