Zudem ist anzumerken, dass das Rechtsgut der Körperverletzung eine natürliche Person betrifft und somit der Strafantrag auch einzig von einer natürlichen Person gestellt werden kann. Vorliegend wurde die Strafanzeige von der B.________ AG, v.d. C.________, gestellt. Insofern ist fraglich, ob dies überhaupt ein gültiger Strafantrag darstellt, was jedoch aufgrund der übrigen Ausführungen offengelassen werden kann. Ad. Sachbeschädigung (Art. 144 StGB)