Vorab ist anzumerken, dass der Vertreter der Privatklägerin seit Jahren unzählige Strafanzeigen gegen diverse Leute bei den Behörden einreicht und sich selber als rechtskundig ausgibt. Insofern ist ihm hinlänglich bekannt, dass ein behaupteter Sachverhalt mit Beweismittel bewiesen werden muss und reine Behauptungen nicht genügen. Dennoch wurden die ausgeführten Behauptungen gegen den Beschuldigten erst knapp 3 Monate später, kurz vor Ablauf der Antragsfrist (ab angeblichem Tatzeitpunkt gerechnet), erhoben.